Ratschläge > Der Notar und das Grundbuchamt ...


Die Honorare des Notars und des Grundbucheintrags sind per Gesetz festgelegt. Der Notar ist derjenige, der die Kaufverträge und die Hypothekendarlehen öffentlich beurkundet.

Der Notar hat die Verpflichtung zu überprüfen, ob Differenzen zwischen dem verbindlichen Angebot und den finanziellen Klauseln bestehen, den Klienten auf mögliche Unterschiede aufmerksam zu machen und ihn über sein Recht, vom Darlehen zurückzutreten, zu informieren.

Seine Honorare haben als Bemessungsgrundlage die sogenannte "hypothekarische Verantwortlichkeit", ungefähr 1,5 Mal das Kapital, plus ein Prozentsatz des Tarifs, der gesetzlich festgelegt ist. Ausserdem werden die Kosten für Papier und ausgestellte Korien hinzugefügt, all dies festgelegt mit einer legalen Norm.

Das Grundbuchamt stellt zum einen Informationen über die Situation, in der sich die Immobilie befindet zur Verfügung (Bestitzer, Lasten) und zum anderen Teil zertifiziert es beim Registrieren des Kaufvertrages, dass Sie der neue Besitzer der Immobilie sind, und bekundet die entsprechenden Lasten.

Wie bei den Notaren, werden die Tarife auf dem Presis des Kaufvertrages und der hypothekarischen Verantwortlichkeit im Darlehen begründet.

Zur Erinnerung: Am Tag der Unterschreibung des Kaufvertrages zahlen Sie einen Provisionsfond, um sowohl die Kosten für den Notar als auch für das Grundbuchamt zu begleichen. Bedenken Sie, diese Unkosten dem Immobilienpreis hinzuzurechnen.